An Feiertagen und in den Schulferien NRW findet kein Unterricht statt
Ausgefallene Termine werden nicht nachgeholt und nicht anteilig rückerstattet
Eine Kündigung des Unterrichttermins ist immer 4 Wochen (28 Tage) im Voraus möglich
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.